Tipps für die Vereinsgründung
Bei der Gründungsversammlung müssen die 7 Gründungsmitglieder den Vorstand wählen und die Satzung unterzeichnen. Nun ist es so, dass nicht immer alle 7 Mitglieder gleichzeitig wo anwesend sind. Man kann sich dann folgendermaßen behelfen:
  • Gründung im Umlaufverfahren mit einer virtuellen Versammlung z.B. via Zoom. Das ist aber komplex und muss entsprechend rechtlich passend formulierte sein.
  • Die meisten Teilnehmer behelfen sich, dass im Protokoll nicht explizit erwähnt wird, dass alle gleichzeitig anwesend waren.
  • Die Unterschriften werden nicht auf einer Seite aufgeführt (sieht komisch aus, immer wieder einscannen und versenden) sondern sie werden durch 7 Annahmeerklärungen dem Gründungsprotokoll beigefügt.
  • Das gleiche bei der Satzung. Sie muss nicht auf einer Seite von den 7 Gründungsmitgliedern unterzeichnet werden - auch die Unterzeichnung auf 7 weiteren Seiten wäre möglich.
  • Ein Notar hat bislang die Vorlage der Unterschriften im Original verlangt. In 99% aller Fälle reicht eine Kopie zur Vorlage beim Notar aus.
  • Die Anmeldung beim Notar zum Vereinsregister erfolgt nur über den gewählten gesetzlichen Vertreter. Nur der muss zum Notar gehen. Die übrigen Gründungsmitglieder nicht.
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Robert Hoffmann
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Tipps für die Vereinsgründung
Robert Hoffmann
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