Bei der Gründungsversammlung müssen die 7 Gründungsmitglieder den Vorstand wählen und die Satzung unterzeichnen. Nun ist es so, dass nicht immer alle 7 Mitglieder gleichzeitig wo anwesend sind. Man kann sich dann folgendermaßen behelfen:
Gründung im Umlaufverfahren mit einer virtuellen Versammlung z.B. via Zoom. Das ist aber komplex und muss entsprechend rechtlich passend formulierte sein.
Die meisten Teilnehmer behelfen sich, dass im Protokoll nicht explizit erwähnt wird, dass alle gleichzeitig anwesend waren.
Die Unterschriften werden nicht auf einer Seite aufgeführt (sieht komisch aus, immer wieder einscannen und versenden) sondern sie werden durch 7 Annahmeerklärungen dem Gründungsprotokoll beigefügt.
Das gleiche bei der Satzung. Sie muss nicht auf einer Seite von den 7 Gründungsmitgliedern unterzeichnet werden - auch die Unterzeichnung auf 7 weiteren Seiten wäre möglich.
Ein Notar hat bislang die Vorlage der Unterschriften im Original verlangt. In 99% aller Fälle reicht eine Kopie zur Vorlage beim Notar aus.
Die Anmeldung beim Notar zum Vereinsregister erfolgt nur über den gewählten gesetzlichen Vertreter. Nur der muss zum Notar gehen. Die übrigen Gründungsmitglieder nicht.