FAQ | Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutzgesetz (TDDDG)
Am 14.5.2024 wurde das das Telekommunikations-Telemediendatenschutz-Gesetz (TTDSG) in das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutzgesetz (TDDDG) umbenannt. Das TDDDG enthält im Vergleich zum TTDSG keine wesentlichen Änderungen, bis auf die Umbenennung von Telemediendiensten in Digitale Dienste. In den verlinkten FAQ findet Ihr vielleicht ein paar Antworten auf häufig gestellte Fragen im Zusammenhang Datenschutz und Telemedien.