Belege und Unterlagen digitalisieren und aufbewahren.
Unternehmen müssen bei der Datenspeicherung eine Reihe von gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben beachten, um Datenschutz, Sicherheit und Compliance sicherzustellen
Die Digitalisierung und Aufbewahrung von Belegen und Unterlagen ist ein zentraler Bestandteil moderner Buchhaltungs- und Dokumentenmanagementprozesse.
Aufbewahrungsfristen:
Geschäftliche Unterlagen müssen für 6 bis 10 Jahre archiviert werden (gemäß § 147 AO und § 257 HGB).- 10 Jahre: Buchführungsunterlagen, Jahresabschlüsse, Rechnungen.- 6 Jahre: Geschäftsbriefe und sonstige steuerlich relevante Dokumente.
GoBD:
Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form erfordern:
Unveränderbarkeit: Digitalisierte Belege dürfen nach der Erfassung nicht mehr manipuliert werden.
Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit: Digitale Belege müssen vollständig, lesbar und reproduzierbar sein.
Indexierung und Zugriff: Dokumente müssen sinnvoll strukturiert und schnell auffindbar sein.